Allgemeines: Gemeinde Höpfingen

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Gemeinde Höpfingen
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Bauen

Hier finden Sie allgemeine Informationen sowie Hinweise zu Förderprogrammen rund um das Thema Bauen.

FAQ zum Thema "Bewerbung der Gemeinde Höpingen als ELR-Schwerpunktgemeinde"

  • ERL Schwerpunktgemeinde wird eine Gemeinde nur durch privates, kommunales und gemeinschaftliches Engagement: Wie groß sind die Chancen, dass Höpfingen hier berücksichtigt wird?
    Da die Bewerbung als Schwerpunktgemeinde im Wettbewerb mit anderen Bewerbungen steht, kann natürlich keine gesicherte Aussage über eine Aufnahme getroffen werden. Im Landkreis haben wir aktuell nur eine Schwerpunktgemeinde und der NOK ist der strukturschwächste Kreis im Land. Man erhofft sich daher gute Chancen aber die letztendliche Entscheidung trifft das Ministerium.
     
  • Wenn Höpfingen nicht Förderschwerpunkt wird: Welche Aussichten bestehen für Privatleute eine Förderung aus dem ELR Topf zu erhalten?
    Auch wenn Höpfingen nicht Schwerpunktgemeinde werden sollte, stehen die Aussichten auf eine Förderung für Private gut, da ein Großteil der Fördermittel in den Schwerpunkt "Wohnen" fließen. Aber da nicht bekannt ist wieviele Fördermittel in den NOK fließen, lassen sich auch hier keine verbindlichen Zusagen machen.
     
  • Was beeinflusst die Höhe der Zuschüsse?
    Maßgeblich für die Berechnung des Zuschusses sind die Netto-Investitionskosten gemäss der beizufügenden Kostenschätzung nach DIN 276. Die Höhe der Zuschüsse ist dann davon abhängig, ob die Wohnung/Wohnungen eigen- bzw. fremdgenutzt werden. Bei einer eigengenutzten und einer fremdgenutzten Wohnung  beträgt der Fördersatz 30 %, höchstens 20.000 € je Wohnung. Wenn mehr Wohnungen fremd- als eigengenutzt werden beträgt der Fördersatz bei Modernisierungen 10 %, höchstens 200.000 €.
     
  • Können ELR Zuschuss und KFW Förderung in einem Projekt genutzt werden?
    Diese Frage kann nur die L-Bank beantworten, denn nur die L-Bank weiß, ob bzw. in welchen Förderprogramm zinsverbilligte Mittel stecken. ELR und KFW gehen dann nicht, wenn im KFW-Programm die Zinsen mit Landesmitteln verbilligt sind (dann wäre es Doppelförderung). Die Antragsteller müssen dies daher bei ihren Banken erfragen. Landratsamt und RP haben hierüber leider keine Kenntnisse.
     
  • Welche Kriterien schließen Bauvorhaben von vornherein aus? Gibt es eine Baujahresgrenze?
    Die Baujahrgrenze von 1970 gilt nicht mehr. Das Vorhaben muss im Ortskern liegen (§34 BauGB) oder in einem 60er-Jahre Siedlungsbereich, damit es gefördert werden kann. Vorhaben die in einem Bebauungsplan nach dem 1.1.1970 liegen, sind nicht förderfähig.
     
  • Sind Mietwohnungen fördefähig?
    Mietwohnungen sind förderfähig. Wenn es eine reine Fremdvermietung ist, beträgt der Fördersatz bei Modernisierungen 10 %, bei Umnutzungen 15 %, höchstens 200.000 € (ggf. CO2-Zuschlag). Nur im Neubau sind Mietwohnungen nicht förderfähig
     
  • Gibt es bezüglich der Vergabe von Fördergeldern einen positiven Einfluss, wenn in dem Wohnobjekt gemeinschaftliche Wohnformen (soziales Miteinander, generationenübergreifende Wohnprojekte o.ä. verfolgt werden?
    Einen Fördervorrang für diese Projekte gibt es laut Ausschreibung bzw. Richtlinie nicht. Einfluss kann allerdings die Gemeinde nehmen, indem sie diese Projekte entsprechend hoch priorisiert
     
  • Wie ist das Antragsprocedere? Welche Fristen sind zu berücksichtigen und wann ist möglicher Baueginn?
    Die Antragsformulare können auf der Homepage des Regierungspräsidium heruntergeladen werden. Welche Formulare konkret benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab. Anträge sind bis spätestens 30.09. digital von der Gemeindeverwaltung einzureichen. Die Anträge sollten daher bis spätesten 31.08. beim Bauamt Höpfingen vorliegen. In jedem Fall darf mit dem Vorhaben erst begonnen werden, wenn der Antragsteller den Bewilligungsbescheid vom Regierungspräsidium erhalten hat.
     
  • Gibt es eine Nachrückerrunde?
    Im Sommer findet meistens eine kleine Nachrückerrunde statt. Anträge können dann bis Ende Mai digital eingereicht werden. Ob eine solche Nachrückerrunde stattfindet, teilen die Regierungspräsidien ca. Anfang Mai den Landratsämtern mit. Die Gemeinden werden vom Landratsamt hiervon unterrichtet. Wenn allerdings eine Baugenehmigung für das Vorhaben erforderlich ist, ist diese mit den Anträgen vorzulegen, da nur Projekte eingeplant werden, mit denen zeitnah noch im jeweiligen Jahr begonnen werden kann.

Förderprogramm ELR - "Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum"

Alle Informationen erhalten Sie neuerdings auf der Unterseite "Wir sind ELR Schwerpunktgemeinde"

Kriterienkatalog Freiflächenphotovoltaik

Am 17.01.2022 hat der Gemeinderat den Kriterienkatalog für die Zulassung von Freiflächenphotovoltaikanlagen verabschiedet. Interessierte und Projektentwickler können dies hier herunterladen: KK-PV-02 Kriterienkatalog Freiflächenphotovoltaik (PDF-Datei)

Ergänzend hierzu können Sie unsere Potentialflächenübersichtskarte hier herunterladen: Übersichtskarte-PV-Kriterienkatalog (PDF-Datei)

Bodenrichtwerte BORIS-​​BW

Künftig können die aktuellen Bodenrichtwerte auf der Homepage BORIS-​​BW abgerufen werden.

Dort ist unter Angabe z.B. der Flurstücks-​​Nummer mit der Gemarkung der entsprechende Bodenrichtwert feststellbar. Auch nur die Eingabe der passenden Adresse würde für einen Suchlauf genügen.

Gemeinsamer Gutachterausschuss NOK

Der Gutachterausschuss erledigt die Aufgaben über die

  • Bodenrichtwerte
  • Verkehrsgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Kaufpreissammlung

Für die Gemeinde Höpfingen ist der Gemeinsame Gutachterausschuss Neckar-Odenwald-Kreis (NOK) mit Sitz bei der Stadt Mosbach zuständig.